Allgemein

Neue Anbieterqualifikation für Präventonskurse

Veröffentlicht am 13. Dezember 2019

ZPP – Neue Anbieterqualifikation für die Durchführung von Präventionskursen nach § 20 Abs. 2 SGB V

Hallo liebe Ehemalige

Wir machen Euch darauf aufmerksam, dass die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in ihrem „Leitfaden“ zur Prävention vom 01.10.2018 die Kriterien für Kursleiter*innen in der Prävention geändert haben.

Ab 01.10.2020 gelten neue Vorgaben für ausgebildete Bewegungsfachkräfte (u. a. Gymnastiklehrer*innen, Physiotherapeut*innen Sportwissenschaftler*innen etc.), die krankenkassenanerkannte lizenzierte oder zertifizierte Bewegungsprogramme anbieten möchten.

Wichtig für euch ist: Solltet ihr bis heute noch nicht als Kursanbieter bei der ZPP zertifiziert sein, solltet ihr Euch unbedingt bis zum 30.09.2020 bei der ZPP mit einem Kursangebot zertifizieren lassen. Ihr erhaltet dann einen lebenslangen Bestandsschutz als Anbieter für die Durchführung von Präventionskursen.

Ab den 1.10.2020 gilt dann die neue Anbieterqualifikation.